Sozialpädagogische Wohngemeinschaft
Wir bieten straffällig gewordenen Männern und Frauen ab 18 Jahren eine sozialpädagogische Beratung und Betreuung an.
Zu diesem Zweck können Sie über einen Zeitraum von ca. einem Jahr in der Sozialpädagogischen Wohngemeinschaft ein möbliertes Einzelzimmer auf Selbstversorgerbasis bewohnen. Die Wohngebühren sind von Ihnen zu tragen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden die Wohngebühren vom Jobcenter übernommen.
Insgesamt verfügen wir über acht Zimmer auf zwei Wohnebenen, wobei sich jeweils vier Bewohner eine Küche, Bad und WC teilen.
Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Büro ein großer Aufenthaltsraum sowie eine Gemeinschaftsküche.
Ambulant Betreutes Wohnen
Wenn Sie über eine eigene Wohnung verfügen, bieten wir auch eine Betreuung im Rahmen unseres Ambulant Betreuten Wohnens an.